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Gründerinnen

Haftpflicht oder Rechtsschutz: Was brauchst du als Gründerin wofür?

Wenn jemand Geld von dir fordert und im schlimmsten Fall ein Anwalt ins Spiel kommt, klingt das erstmal nach Rechtsschutzversicherung. Bei vielen typischen Sorgen von Gründerinnen beginnt die Versicherungsfrage aber an einer anderen Stelle: bei der Haftung.

„Ich brauch doch wahrscheinlich erstmal eine Rechtsschutzversicherung, oder?“ Diesen Satz höre ich von Gründerinnen ziemlich regelmäßig. Wenn ich dann frage, welche Situation ihnen konkret Sorgen macht, geht es meistens um Dinge wie: Was wenn ein Auftraggeber behauptet, ein Vertrag sei nicht richtig erfüllt worden und Schadenersatz fordert? Was wenn eine wichtige Frist verpasst wird und beim Kunden entsteht dadurch ein finanzieller Schaden? Oder es stellt sich heraus, dass ein Bild auf der eigenen Website doch nicht so lizenzfrei war wie gedacht und plötzlich stehen Ansprüche im Raum?

Der Gedankengang ist nachvollziehbar: Jemand fordert etwas von mir, vielleicht brauche ich einen Anwalt, im schlimmsten Fall geht die Sache vor Gericht – also Rechtsschutz. Aus Versicherungssicht lohnt es sich allerdings, vorher eine andere Frage zu stellen: Hafte ich für den behaupteten Schaden?

Wenn jemand Schadenersatz von dir will

Genau dafür sind betriebliche Haftpflichtversicherungen da. Bei Personen- und Sachschäden sprechen wir typischerweise über die Betriebshaftpflicht. Für Dienstleisterinnen, Beraterinnen, Agenturen und viele digitale Geschäftsmodelle ist aber vor allem die Vermögensschadenhaftpflicht beziehungsweise Berufshaftpflicht relevant. Sie greift bei rein finanziellen Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden können.

Ein typischer Fall wäre eine fehlerhafte Beratung, eine versäumte Frist oder ein anderer beruflicher Fehler, durch den dein Kunde Geld verliert. Je nach Vertrag können auch bestimmte Rechtsverletzungen, etwa im Bereich Urheber- oder Persönlichkeitsrechte, mitversichert sein. Welche Bausteine tatsächlich gebraucht werden, hängt deshalb stark davon ab, was dein Unternehmen konkret macht. Mehr Hintergrund, auch aus der Perspektive verschiedener Business Models, findest du im Blog-Beitrag zur gewerblichen Haftpflichtversicherung.

Und hier kommt der Teil, der Haftpflicht und Rechtsschutz gedanklich schnell durcheinanderbringt: Eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht einfach jeden Betrag, den irgendjemand von dir verlangt. Sie prüft zuerst, ob du überhaupt haftest und ob der Anspruch in dieser Höhe berechtigt ist.

Der passive Rechtsschutz der Haftpflicht

Ist ein Anspruch berechtigt und versichert, übernimmt die Haftpflicht den Schaden. Ist er unberechtigt oder überhöht, wehrt sie ihn ab. Dafür können Anwälte, Gutachter und im Zweifel auch ein Gerichtsverfahren nötig werden. Diese Abwehr gehört zum Versicherungsschutz und wird als passiver Rechtsschutz bezeichnet.

Das „passiv“ ist dabei ziemlich hilfreich für die Einordnung: Jemand fordert Schadenersatz von dir und du musst dich dagegen verteidigen. Genau deshalb kann ein Haftpflichtfall sehr wohl vor Gericht landen, ohne dass dafür deine Firmenrechtsschutzversicherung zuständig ist.

Der Firmenrechtsschutz löst andere Probleme. Wenn du beispielsweise selbst eine Forderung durchsetzen möchtest, einen arbeitsrechtlichen Streit mit Mitarbeitenden hast oder Unterstützung in anderen versicherten Rechtsbereichen brauchst, kann er relevant werden. Gerade beim Vertragsrecht lohnt sich allerdings ein genauer Blick in den Tarif: Nicht jeder Rechtsschutz deckt automatisch alle Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder Dienstleistern ab.

Wer will hier eigentlich was von wem?

Für die erste Sortierung hilft deshalb eine ziemlich einfache Frage: Wer fordert hier eigentlich etwas von wem – und warum? Behauptet ein Kunde, dass du ihm durch deine Arbeit einen Schaden verursacht hast und verlangt Schadenersatz, schauen wir zuerst auf die Haftpflicht. Möchtest du dagegen selbst einen Anspruch durchsetzen oder streitest beispielsweise mit einer Mitarbeiterin über ein arbeitsrechtliches Thema, sind wir eher beim Rechtsschutz.

Natürlich gibt es Fälle, die komplizierter sind. Versicherungen wären sonst vermutlich auch verdächtig einfach. Für den ersten Überblick funktioniert diese Unterscheidung aber ziemlich gut – und verhindert vor allem, dass man Versicherungen nur nach ihrem Namen auswählt.

Der nächste Schritt

Deshalb frage ich bei „Ich brauche doch sicher diese Versicherung, oder?“ meistens erstmal zurück: Was ist denn die konkrete Situation, vor der du dich schützen möchtest? Denn eine Rechtsschutzversicherung kann für dein Unternehmen sehr sinnvoll sein. Sie ersetzt aber in keinstem Fall die Haftpflicht – und die Haftpflicht wiederum ersetzt keinen vollständigen Rechtsschutz.

Wenn du dein Unternehmen gerade aufbaust, würde ich deshalb zuerst die tatsächlichen Risiken sortieren: Wo kannst du anderen einen größeren Schaden zufügen, welche rechtlichen Konflikte sind in deinem Geschäftsmodell realistisch und welche davon möchtest du selbst tragen? Danach lässt sich ziemlich nüchtern entscheiden, welche Absicherung zuerst dran ist und was noch warten kann (mehr dazu im Blog-Beitrag zu Versicherungen im Gründungsjahr). Spoiler: In den allermeisten Fällen ist es eine gute Haftpflicht.

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